Kindesentziehung

In ihrem Artikel 25 trifft die UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen spezielle Regelungen zum Schutz von Kindern, um eine Lücke im bestehenden verbindlichen Völkerrecht zu schließen. Mit dieser Regelung nimmt das Übereinkommen den Kinderschutzgedanken von Artikel 20 der Deklaration …

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Freilassung inhaftierter Personen

Die UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen enthält in ihrem Artikel 21 Vorgaben zur Freilassung inhaftierter Personen.

Zum einen müssen hiernach die Vertragsstaaten ein Verfahren sicherstellen, das eine verlässliche Nachprüfung der tatsächlichen Freilassung erlaubt.

Außerdem sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die …

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Informationszugang

Die UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen will allen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, einen effektiven Zugang zu Informationen gewähren.

Dazu legt die UN-Konvention in ihrem Artikel 18 Absatz 1 der UN-Konvention einen Mindeststandard an Informationen fest, zu dem …

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Abschiebeverbot

Artikel 16 der UN-Konvention gegen das Verchwindenlassen von Personen verbietet die Ausweisung, Abschiebung, Übergabe oder Auslieferung an einen anderen Staat, wenn „stichhaltige Gründe“ für die Annahme bestehen, dass die Person dort Opfer des Verschwindenlassens werden könnte.

Zu diesem Zweck enthält …

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Verschwindenlassen-Konvention