Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

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vom 20. Dezember 2006 Präambel Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens – in der Erwägung, dass die Charta der Vereinten Nationen die Staaten verpflichtet, die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern, im Hinblick auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, eingedenk des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle

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