Artikel 9 der UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen, der sich an die entsprechende Regelung in Artikel 5 der UN-Antifolterkonvention anlehnt, trifft Regelungen zum Strafanwendungsrecht.
Um eine effektive Verfolgung der Täter sicherzustellen, legt Artikel 9 relativ weite Zuständigkeiten der Vertragsstaaten für die… Weiterlesen
Artikel 5 der UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen unterstellt die ausgedehnte oder systematische Praxis des Verschwindenlassens dem Schutz des Völkerstrafrechts, indem sie diese Praxis als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert.
Artikel 5 der UN-Konvention bestimmt, dass eine ausgedehnte oder systematische Praxis… Weiterlesen