Artikel 5 der UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen unterstellt die ausgedehnte oder systematische Praxis des Verschwindenlassens dem Schutz des Völkerstrafrechts, indem sie diese Praxis als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert.
Artikel 5 der UN-Konvention bestimmt, dass eine ausgedehnte oder systematische Praxis …
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