vom 20. Dezember 2006
Präambel
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens –
in der Erwägung, dass die Charta der Vereinten Nationen die Staaten verpflichtet, die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern, im Hinblick auf die Allgemeine Erklärung der …
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