Die Vereinten Nationen haben das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen verabschiedet, um das Verschwindenlassen mißliebiger Personen besser bekämpfen zu können. Mit diesem verbindlichen Vertrag werden die Vertragstsaaten verpflichtet, das Verschwindenlassen unter Strafe zu stellen und verschafft den Opfern und ihren Familienangehörigen Informations- und Entschädigungsrechte.
Verschwindenlassen von Personen zählt zu den schlimmsten Formen staatlicher Repression und umfasst gleich diverse Menschenrechtsverletzungen, von denen – neben der vermissten Person selber – auch die Angehörige betroffen sind. Zu den Menschenrechten, die grundsätzlich beim Verschwindenlassen einer Person verletzt werden, gehört:
- das Recht auf persönliche Freiheit
- das Recht auf Bewegungsfreiheit
- das Recht auf menschenwürdige Haftbedingungen
- das Recht auf ein faires, öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen Gericht
- das Recht auf Privat- und Familienlebens.
- das Recht auf Informationsfreiheit
Weitere Menschenrechtsverletzungen können im Einzelfall noch dazu kommen:
- das Recht, nicht der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden
- das Recht, nicht dem Menschenhandel oder der Sklaverei unterworfen zu werden
- das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit
- das Rechts auf freie Meinungsäußerung, auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
und nicht zuletzt
- das Recht auf Leben
Diese Menschenrechtsverletzungen können durch einen in der Konvention aufgenommenen Überwachungsmechanismus nicht nur angezeigt werden, sondern sollen auch präventiv verhindert werden.
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- UN-Menschenrechtsrat: UN Photo/Jean-Marc Ferré